
18.12.2015: Gunther Adler – Saatssekretär im Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit
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Die Kernaussagen:
- Die Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt noch in dieser Periode ein Wertstoffgesetz zu verabschieden.
- Nach intensiven Verhandlungen haben sie die Berichterstatter der Koalitionsfraktionen auf die Eckpunkte für ein modernes Wertstoffgesetz verständigt.
- Damit ist es gelungen einen tragfähigen Kompromiss zu finden.
- Auf der Grundlage dieser Eckpunkte hat das Bundesumweltministerium im Oktober einen ersten Arbeitsentwurf veröffentlicht.
- Darin wird das Prinzip der Produktverantwortung der Hersteller und Vertreiber von Verpackungen auf die nicht-stoffgleichen Verpackungen aus Kunststoff und Metall ausgeweitet.
- Industrie und Handel haben ihre Pflichten sowohl bezüglich der Sammlung als auch der anschließenden Sortierung und Verwertung wahrzunehmen. Sie sind somit finanziell als auch operativ in der Verantwortung.
- Die öffentlichen-rechtlichen Entsorgungsträger erhalten weitgehende Einfluss- und Steuerungsmöglichkeiten.
- Sie können zum Beispiel die Struktur der Wertstoffsammlung einseitig festlegen.
- Sie können von den Dualen System die Benutzung ihrer eigenen Sammelbehälter verlangen.
- Wir haben den Arbeitsentwurf in den letzten Wochen mit den betroffenen verbänden intensiv erörtert.
- Wir haben aus den Gesprächen mitgenommen, dass es einige Regelungen gibt die wir besonders kritisch überprüfen müssen, insbesondere was die Frage der kommunalen Steuerungsmöglichkeiten angeht.
- Am Ende sollen die Kommunen trotz einer privatwirtschaftliche geführten Wertstoffsammlung annähernd die gleichen Gestaltungsmöglichkeiten haben, wie sie bei einer vollständigen Übertragung der Organisationsverantwortung […| hätten.
- Mit dem vorliegenden Entschließungsantrag wird hingegen ein Wertstoffgesetz gefordert, das einen Ausstieg aus dem umweltpolitisch bewährten Prinzip der Produktverantwortung bedeutet.
- Die geforderte Re-Kommunalisierung läuft auf nichts anderes hinaus als auf ein kommunales Sammelmonopol.
- Der Antrag ist inkonsequent, weil er die Finanzierungsverantwortung nicht auf die Kommunen übertragen will.
- Eine Abkopplung der operativen von der finanziellen Verantwortung widerspricht unserem Verständnis einer umfassenden Produktverantwortung.
- Der Entschließungsantrag lässt die Details der Finanzierung völlig offen.
- Eine Finanzierung über die Zentrale Stelle ist finanzverfassungsrechtlich nicht zulässig.
Dokumente:
Plenarprotokoll: 940. Sitzung vom 2015-12-18 (18.12.2015)
Tagesordungspunkt 65: Entschließungsantrag zum Wertstoffgesetz
Entschließungsantrag an Bundesrat zum Wertstoffgesetz (18.12.2015)
Antrag der Länder Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein: Entschließung des Bundesrates für ein effizientes, ökologisches, verbraucherfreundliches und bürgernahes Wertstoffgesetz